LU05d - Verordnung zum Datenschutzgesetz
Es gibt verschiedene Verordnungen, die das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ergänzen und konkretisieren. Die wichtigste Verordnung in diesem Zusammenhang ist die Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz VDSG (ab 1.9.2023 Datenschutzverordnung DSV).
Die Verordnung zum Datenschutzgesetz enthält detaillierte Regelungen zur Umsetzung des Datenschutzgesetzes und legt fest, wie die Bestimmungen des DSG in der Praxis anzuwenden sind. Sie ergänzt und konkretisiert die allgemeinen Bestimmungen des DSG und enthält spezifische Vorschriften zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes.
Die VDSG behandelt unter anderem folgende Themen:
- Datenbearbeitung und -schutz: Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Zulässigkeit der Datenbearbeitung, den Grundsätzen der Datenverarbeitung und den Sicherheitsmaßnahmen, die ergriffen werden müssen, um personenbezogene Daten zu schützen.
- Informationspflichten: Die Verordnung regelt die Informationspflichten der Datenverantwortlichen gegenüber den betroffenen Personen. Sie legt fest, welche Informationen den Betroffenen bei der Erhebung von personenbezogenen Daten mitgeteilt werden müssen.
- Auskunftsrecht und Rechte der betroffenen Personen: Die Verordnung enthält Bestimmungen zum Auskunftsrecht der betroffenen Personen, einschließlich des Rechts auf Auskunft über die sie betreffenden Daten, den Zugang zu den Daten und das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten.
- Datentransfer ins Ausland: Die VDSG enthält Regelungen zum Transfer personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Sie legt fest, unter welchen Bedingungen ein solcher Datentransfer zulässig ist und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
- Verantwortlichkeit und Auftragsdatenverarbeitung: Die Verordnung regelt die Verantwortlichkeiten von Datenverantwortlichen und Auftragsdatenverarbeitern und enthält Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung, bei der ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet.
Die Verordnung zum Datenschutzgesetz ist somit ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzrechts in der Schweiz. Sie dient dazu, das Bundesgesetz über den Datenschutz mit konkreten Regeln und Vorschriften zu ergänzen und die Umsetzung des Datenschutzes in der Praxis zu gewährleisten.